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Batteriegesetzhinweise


Entsorgung / Batterieverordnung


Rücknahme von Batterien gemäß Batterieverordnung (BattV)

Laut BattV sind wir dazu verpflichtet Sie über die Regelungen und Pflichten zur Entsorgung und Rücknahme gebrauchter Batterien und Akkus zu informieren:
 

– Endverbraucher sind nach §7 BattV zur Rückgabe verbrauchter Batterien und Akkus verpflichtet.
– Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit der durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet unter der, das chemische Symbol des beinhalteten Schwermetalles steht (Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber und Pb für Blei).
– Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
– Batterien und Akkus können unentgeltlich an jeder dafür vorgesehenen Sammel- und Rücknahmestellen abgegeben werden.
– Von uns erhaltene Batterien und Akkus können Sie nach Gebrauch selbstverständlich zu uns zurückschicken oder abgeben.


Entsorgung von Elektrogeräten

Informationen über die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten gemäß dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG). Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräte müssen ihre Produkte, die nach dem 23. November 2005 in Verkehr gebracht werden, mit einem Symbol kennzeichnen (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern) und kostenlos zurücknehmen. 
 

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass derartige Altgeräte nicht mit dem Hausmüll zu entsorgen sind, sondern zu trennen, zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen sind.